Begriffe einfach erklärt

Versicherungslexikon

Wir haben die Begriffe, die in Versicherungspolicen und bei der Schadenabwicklung am häufigsten vorkommen, so erklärt, dass jeder sie versteht. Über das Buchstabenregister finden Sie den gesuchten Begriff.

A

Angebot
Die Prämie und die Bedingungen, die der Versicherer für bestimmte Deckungen und Summen vorschlägt. Wird das Angebot angenommen und die Prämie gezahlt, wird die Police ausgestellt.
Anzeigepflicht
Die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei Vertragsabschluss alle risikorelevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen.
Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Eine Versicherung, die Schadenersatzansprüche abdeckt, die gegen den Arbeitgeber wegen Schäden geltend gemacht werden können, die Beschäftigte durch einen Arbeitsunfall erleiden.
Ausschluss
Fälle, die die Police ausdrücklich nicht abdeckt. Bei einem ausgeschlossenen Ereignis wird keine Entschädigung gezahlt; die Vertragsbedingungen sollten daher unbedingt gelesen werden.

B

Begünstigter
Die Person oder Organisation, an die im Schaden- oder Unfallfall die Entschädigung gezahlt wird. Bei einer finanzierten Immobilie ist dies zum Beispiel häufig die kreditgebende Bank.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte und andere Berufsträger Dritten durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei ihrer Arbeit zufügen.

D

Deckung
Jedes der Risiken, gegen die die Police schützt. Neben der Grunddeckung lässt sich der Versicherungsumfang durch Zusatzdeckungen erweitern.
Dritter
Eine Person oder Organisation, die nicht Vertragspartei ist und durch ein vom Versicherten verursachtes Ereignis geschädigt wird.

E

Entschädigung
Der Betrag, den der Versicherer im Versicherungsfall gemäß den Vertragsbedingungen zahlt.

F

Feuerversicherung
Eine Versicherung für Gebäude und Inhalt gegen Risiken wie Brand, Blitzschlag und Explosion. Über Zusatzdeckungen lassen sich auch Risiken wie Überschwemmung und Erdbeben einschließen.

H

Hausversicherung
Eine Versicherung, die Ihr Zuhause und Ihren Hausrat in einer Police gegen Risiken wie Brand, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser absichert.

K

Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung, die Halter von Kraftfahrzeugen gesetzlich abschließen müssen. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die das Fahrzeug Dritten zufügt, aber nicht Schäden am eigenen Fahrzeug.
Kündigung
Die Beendigung der Police vor Ablauf. Bei einer Kündigung kann die Prämie für den nicht genutzten Zeitraum gemäß den Vertragsbedingungen erstattet werden.

N

Nachtrag
Ein zusätzliches Dokument, das während der Laufzeit vorgenommene Änderungen festhält (z. B. Adresse, Fahrzeug, Deckung oder Summe) und Bestandteil der Police ist.

P

Police
Das Dokument über den Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Es legt fest, welche Risiken für welchen Zeitraum und bis zu welcher Summe versichert sind, nennt die Prämie und regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Prämie
Der Preis, der dem Versicherer für den Versicherungsschutz gezahlt wird. Sie kann auf einmal oder in Raten gezahlt werden; ihre Höhe hängt vom Risiko, den gewählten Deckungen und der Versicherungssumme ab.

R

Regress
Das Recht des Versicherers, der die Entschädigung gezahlt hat, den Betrag vom Schadenverursacher oder dessen Versicherer zurückzufordern.
Risiko
Ein Ereignis, das dem Versicherten einen Schaden zufügen kann und bei dem ungewiss ist, ob und wann es eintritt. Brand, Unfall, Diebstahl oder Überschwemmung sind Risiken.
Rückversicherung
Die Weitergabe eines Teils der übernommenen Risiken durch den Versicherer an ein anderes Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Sie stärkt die Zahlungsfähigkeit bei Großschäden.

S

Sachverständiger
Ein unabhängiger Fachmann, der Ursache und Höhe des Schadens vor Ort ermittelt. Sein Gutachten ist Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Schaden
Der Verlust, den der Versicherte durch ein versichertes Ereignis erleidet, sowie der dafür gegenüber dem Versicherer geltend gemachte Anspruch.
Schadenfreiheitsrabatt
Ein Prämiennachlass bei der Verlängerung für Versicherte, die während der Laufzeit keinen Schaden gemeldet haben. In der Kfz-Versicherung weit verbreitet.
Schadenmeldung
Die Mitteilung eines Schadens an den Versicherer. Für eine zügige Regulierung ist es wichtig, sie innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist und mit den nötigen Unterlagen abzugeben.
Selbstbehalt
Der Betrag oder Prozentsatz, der im Schadenfall von der Entschädigung abgezogen wird und den der Versicherte selbst trägt. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist meist die Prämie.

T

Teilschaden
Ein reparierbarer Schaden am versicherten Fahrzeug oder Gegenstand. Die Entschädigung richtet sich nach den Reparaturkosten.
Totalschaden
Ein so schwerer Schaden am versicherten Fahrzeug oder Gegenstand, dass er nicht repariert werden kann oder die Reparatur fast so viel kostet wie sein Wert. Dann wird die Entschädigung meist nach dem Marktwert gezahlt.

U

Überversicherung
Die Versicherungssumme liegt über dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache. Da die Entschädigung den tatsächlichen Wert nicht übersteigen kann, bringt die zu viel gezahlte Prämie keinen zusätzlichen Schutz.
Unfallversicherung
Eine Versicherung, die bei Tod, dauerhafter Invalidität oder Behandlungskosten infolge eines Unfalls die in der Police festgelegten Beträge zahlt.
Unterversicherung
Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache. Im Schadenfall kann die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt werden.

V

Verlängerung
Die erneute Ausstellung einer ablaufenden Police für einen neuen Zeitraum. Dabei wird die Prämie anhand des Schadenverlaufs und aktueller Werte neu berechnet.
Versicherer
Das Versicherungsunternehmen, das gegen die Prämie das Risiko übernimmt und sich verpflichtet, im Versicherungsfall eine Entschädigung zu zahlen.
Versicherte Person
Die Person oder Organisation, deren Leben, Gesundheit, Eigentum oder Haftung durch die Versicherung geschützt ist.
Versicherungsagentur
Ein befugter Vermittler, der im Namen des Versicherers Policen ausstellt und Kunden Angebote und Beratung bietet.
Versicherungsdauer
Der Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Police. Der Schutz umfasst nur Ereignisse in diesem Zeitraum; die meisten Policen laufen ein Jahr.
Versicherungsnehmer
Die Person oder Organisation, die den Vertrag mit dem Versicherer schließt und zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist. Oft identisch mit der versicherten Person, aber nicht immer.
Versicherungssumme
Der in der Police angegebene Wert der versicherten Sache oder Deckung. Er bestimmt den Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt.
Vollkasko
Eine freiwillige Kfz-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug (z. B. durch Zusammenstoß, Überschlag, Brand oder Diebstahl) gemäß den Vertragsbedingungen übernimmt.

Die Definitionen in diesem Lexikon dienen nur der allgemeinen Information. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus den allgemeinen und besonderen Bedingungen Ihrer Police.

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